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Barrierefreiheit wird Pflicht: Neue Regeln für Websites

Digitale Barrierefreiheit für Websites

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen und digitale Anbieter müssen ihre Websites, Apps und Onlinedienste barrierefrei gestalten – inhaltlich und technisch . Und das nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um mehr Menschen zu erreichen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wer ist betroffen?

Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind vor allem privatwirtschaftliche Anbieter betroffen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Das Gesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.

Unabhängig vom Gesetzt – Warum lohnt sich Barrierefreiheit?

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