Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen und digitale Anbieter müssen ihre Websites, Apps und Onlinedienste barrierefrei gestalten – inhaltlich und technisch . Und das nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um mehr Menschen zu erreichen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wer ist betroffen?
Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind vor allem privatwirtschaftliche Anbieter betroffen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Das Gesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.
- Öffentliche Einrichtungen – Bereits seit 2016 verpflichtet, jetzt mit noch strengeren Vorgaben.
- Unternehmen ab 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz – Z.B. Hersteller, Händler und Dienstleister für Verbraucher.
- Digitale Plattformen – Onlineshops, Buchungsportale und Streaming-Dienste müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind.
- Neue & überarbeitete Websites, Portale und Apps – Ab Juni 2025 müssen alle neuen oder umfassend modernisierten digitalen Angebote barrierefrei sein.
Unabhängig vom Gesetzt – Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
- Mehr Reichweite: 30 % der Menschen sind auf Barrierefreiheit angewiesen.
- Besseres Google-Ranking: SEO-Vorteile durch zugänglichen Content.
- Höhere Conversion-Raten: Nutzerfreundlichkeit steigert Abschlüsse.
- Rechtssicherheit: Frühzeitige Umsetzung vermeidet Prüfungen und Strafen.
Details zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wer konkret davon betroffen ist und was auf Websites angepasst werden muss, haben wir auf der Unterseite Barrierfreiheit zusammengefasst.