Wir sind Dots United. Die Agentur für neue Medien.
AGB
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1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit der Dots United GmbH. AGB des Kunden gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn Dots United Leistungen vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden erbringt.
1.2 Der Kunde erklärt sich spätestens mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Dots United GmbH als mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können im Internet unter dotsunited.de jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.
2. Erstellung und Programmieren von Internetseiten und Anwendungen
2.1 Wird die Erstellung oder Programmierung von Internetseiten oder (online-) Anwendungen vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. In anderen Fällen – etwa der Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts – ist Dots United berechtigt zusätzlich zum jeweiligen Honorar Nutzungsentgelte zu berechnen.
Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden, Produktes oder Projektes im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internetseiten, sowie deren Quelltexte, sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne in Kenntnissetzung von Dots United nicht weiterveräußert werden.
2.2 Die Internetseiten setzen sich aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Angebot oder Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Dots United ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internetseiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen. Der Kunde kann Dots United jederzeit Änderungswünsche mitteilen. Nach Wahl von Dots United führt Dots United diese Änderungen entweder kostenlos durch oder unterbreitet dem Kunden ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag zur entgeltlichen Änderung der digitalen Lösung.
2.3 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internetseiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von Dots United beschränkt sich daher darauf, die Internetseiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendete Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internetseiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, Dots United alle Materialien und Informationen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.
Dots United haftet nicht für die überlassenen Materialien und ist nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien zurückzugeben. Der Kunde versichert, vor Übergabe von allen Materialien Kopien angefertigt zu haben, sofern nichts anderes vereinbart wird.
2.5 Dots United behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen sowie zum Zweck der Eigenvermarktung mit der Zusammenarbeit für sich zu werben und auf dessen Internetseiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internetseiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf Dots United in angemessenem Umfang, z.B. im Impressum, zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internetseiten von Dots United verbunden werden.
2.6 Für die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Animationen, Programmen, Skripten und ähnliche Leistungen gelten die Nummern 2.1 bis 2.5 entsprechend.
3. Dauerschuldverhältnisse
3.1 Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können der Kunde und Dots United den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder im Falle der Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit zum Ablauf dieses Zeitraums schriftlich kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestvertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
3.2 Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet. Dots United behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes vor. Die Änderung der Entgelte wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten textlich mitgeteilt. Im Falle der Erhöhung der Entgelte ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen.
4. Fremdarbeiten
Dots United ist berechtigt, Teile des Auftrags durch Dritte herstellen zu lassen, es besteht für Fälle dieser Art keine Offenlegungspflicht seitens Dots United. Für die Ordnungsmäßigkeit und Qualität dieser Fremdarbeiten haftet Dots United entsprechend.
Im Falle der Einbindung Dritter auf Wunsch des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung wird keine Haftung von Dots United übernommen. Für den Fall von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, etwaige Schadenersatzansprüche gegen Drittfirmen im eigenen Namen geltend zu machen.
5. Angebote, Beauftragung, Terminangaben und Auftragsabbruch
5.1 Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote bzw. Kostenvoranschläge und Terminangaben freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Dots United.
5.2 Alle in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder Preisinformationen gemachten Angaben zu Honorarhöhen gelten nur bei ungeteiltem Auftrag.
5.3 Soweit nichts anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.4 Dots United ist berechtigt, bei einem Auftragsabbruch oder einer Auftragsunterbrechung sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen – auch solche, die noch nicht durch den Kunden freigegeben waren, ggf. nach Einzelnachweis – abzurechnen.
5.5 Der Kunde versichert, dass der jeweilige Besteller von Leistungen zu diesem Vorgang auch berechtigt ist. Gleiches gilt für die Aufforderung zu kundenseitig gewünschten Änderungen, Umarbeitungen, Korrekturen oder Sonderleistungen.
5.6 Für alle derartigen Zusatzleistungen berechnet Dots United nach Aufwand.
Es gelten die jeweiligen Preis- und Honorarlisten in der aktuell gültigen Fassung, die als Teil der Angebote bzw. Kostenvoranschläge dem Kunden bereits vorliegen.
5.7 Die Kunde verpflichtet sich, Dots United die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen, sowie Termine zu Abstimmungen und Besprechungen in dem Umfang bereitzustellen, so dass Dots United die ihr übertragenen Aufgaben bestmöglich durchführen kann. Ebenfalls informiert der Kunde Dots United rechtzeitig über mögliche Änderungen im Projektverlauf oder dessen Anforderungen, so dass Dots United die übertragenen Aufgaben ohne Qualitätseinbußen erfüllen kann.
5.8 Dots United ist berechtigt, bei Aufträgen die über den vorgesehenen Zeitrahmen hinausgehen, eine Preisanpassung – auch im laufenden Projekt – vorzunehmen, sofern sich die aktuelle Inflationsrate über 1,5% befindet.
6. Leistungs- und Zahlungsbedingungen
6.1 Dots United ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen in angemessener Höhe sowie bei Dauerschuldverhältnissen Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen. Zahlungen werden nicht verzinst.
6.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Mannheim, Baden-Württemberg.
6.3 Bei der Rückgabe einer Lastschrift, einem Scheck- oder Wechselprotest oder im Falle des Verzugs des Kunden ist Dots United berechtigt, eine Mahngebühr zu verlangen und die Leistungserbringung einzustellen. Schadensersatz- und Zinszahlungsansprüche bleiben unberührt.
7. Eigentrums- und Abtretungsvorbehalt
7.1 Dots United behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache oder einem durchgeführten Auftrag bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
7.2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.
8. Gewährleistung
Sollten Regelungen des Gewährleistungsrechts anwendbar sein, so stellen geringe Abweichungen einer gelieferten digitalen Lösung keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde hat einen Auftrag unmittelbar nach dessen Durchführung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Eine fehlerhafte Durchführung hat er unverzüglich nach Entdeckung bzw. bei einem durch eine sorgfältige Untersuchung erkennbaren Mangel binnen einer Woche nach Fertigstellung schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Fertigstellung in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt. Bei einem ordnungsgemäß angezeigten Mangel kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung erst verlangen, wenn Dots United den Fehler zweimal nicht durch Nachbesserung behoben hat.
9. Haftung
Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Dots United als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Dots United ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Kunde Dots United frei.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Dots United, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Serverausfällte, Streik, Mobilmachung und Krieg.
11. Aufrechung und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Gegen Forderungen von Dots United kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
11.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen.
12. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen, Passwörter und Zugänge, die ihm von Dots United zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.
13. Datenschutz
13.1 Dots United weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
13.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.
14. Service Level Agreements
Zwischen Dots United GmbH und dem Kunden können zusätzliche Service-Level-Agreements vereinbart werden – etwa zu Erreichbarkeiten oder Reaktionszeiten. Sofern diese nachträglich zu einem Angebot oder Kostenvoranschlag vereinbart werden, steht es Dots United GmbH frei, die im Angebot oder Kostenvoranschlag getroffenen Angaben zu Preisen und Honoraren nachträglich zu ändern.
15. Sonstiges
15.1 Änderungen oder Ergänzungen der zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie textlich vereinbart werden. Die Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedarf ebenfalls der Textform.
15.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, so gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang fristlos kündigen. Ansonsten sind Abweichungen von den AGB nur zulässig, wenn sie von Dots United schriftlich bestätigt werden.
15.3 Sollte eine Bedingung in den AGB oder eine Vereinbarung im zugrunde liegenden Vertrag ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke vorliegt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. 15.4 Gerichtsstand ist Mannheim, Baden-Württemberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
Mannheim, Januar 2025