Für eine barrierefreie Zukunft

Barrierefreiheit

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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das „BFSG“

Ab dem 28.06.2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dabei sind Betreiber von Websites, Shops, App, etc. mit „elektronischen Dienstleistungen“ (z.B. Shoppingfunktionen, Terminbuchungen, Formulare, Bewertungssysteme) verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Dots United GmbH

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht sich auf die sogenannten AA-Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien geben eine Orientierung, wie ein barrierefreier Zugang zur Websites erreicht werden kann.

Technische und inhaltliche Anforderungen an Websites sind – grob zusammengefasst:

Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein – z. B. durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und gute Kontraste.

Bedienbarkeit

Die Website muss ohne Maus (z. B. nur per Tastatur) nutzbar sein, übersichtlich aufgebaut sein und keine Barrieren wie blinkende Inhalte enthalten.

Verständlichkeit

Inhalte und Navigation sollen einfach und klar sein. Formulare müssen gut erklärt sein und bei Fehlern hilfreiche Rückmeldungen geben.

Robustheit

Die Website muss technisch fehlerfrei programmiert sein, damit sie mit verschiedenen Browsern, Geräten oder Screenreadern funktioniert.

Auch müssen betroffene Websites ab dem 28. Juni 2025 eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ mit Informationen, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, enthalten.

Ausgenommen vom BFSG sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz), oder Anbieter die sich nicht an Endkunden richten, sondern zu 100% B2B-Zielgruppen ansprechen.

In drei Schritten zur Barrierefreiheit

Unsere Spezialisten analysieren ihre Website auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit entsprechend der neuesten Richtlinien (BITV 2.0 / WCAG).

In der Analyse finden sie praxisnahe Lösungen und Vorschläge, die sie oder unser Team für ihre Website umsetzen können.

Mit Präzision und Fachkenntnis machen wir ihre Website barrierefrei und passen sie optimal an die erforderlichen Richtlinien an.

Unabhängig vom Gesetz:
Für eine barrierefreie Zukunft

Die Barrierefreiheit einer Website kann nicht nur eine gesetzliche Anforderung im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sein, sondern auch eine wertvolle Möglichkeit, Ihr Onlineangebot zu verbessern.

Sie tragen zu einer optimierten Nutzererfahrung bei, erreichen eine größere Zielgruppe und positionieren sich als ein Unternehmen, das Verantwortung übernimmt

Ein Muss, kein Luxus.

Digitale Barrierefreiheit ist für 10 % der Menschen unverzichtbar, für über 30 % essenziell und bietet Allen Vorteile. Wer hierauf verzichtet, schränkt seine Reichweite erheblich ein. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Website für alle Nutzer zugänglich zu machen und so Ihre Kundschaft zu erweitern.

Dots United GmbH

Was bringt es meinem Unternehmen?

  • Rechtliche Sicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
  • Größere Reichweite: Ansprache einer inklusiveren Zielgruppe.
  • Bessere Sichtbarkeit: Höhere Google-Rankings dank SEO-optimiertem Inhalt.
  • Zufriedenere Nutzer: Optimierte Navigation für alle.
  • Stärkung Ihrer Marke: Positionierung als verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen.
  • Markenstärkung und Engagement: Positionieren Sie sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen.
  • Größere Reichweite: Erschließen Sie neue Zielgruppen und Potenziale.
  • Bessere Auffindbarkeit: Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
  • Höhere Conversion-Raten: Maximieren Sie Ihre Leads und Erfolge.
  • Rechtliche Sicherheit: Gewährleisten Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Wer ist betroffen?

Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beachten, ab wann genau gilt es, und was ist vor und nach dem Stichtag zu beachten?

Öffentliche Einrichtungen und Unternehmen

Bereits seit 2016 sind Behörden, kommunale Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, basierend auf der EU-Webseiten-Richtlinie. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden diese Anforderungen jedoch weiter gerschärft und beziehen sich nun auf sämtliche digitalen Dienstleistungen.

Privatwirtschaftliche Unternehmen

Unternehmen: Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro sind gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote an Endkunden barrierefrei zu gestalten. Besonders betroffen sind Branchen wie der Handel, Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen, Telekommunikation und Transport.

Digitale Plattformen und Dienstleister: Auch Online-Shops, Buchungsportale, Streaming-Dienste und ähnliche digitale Anbieter müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, um ihre Produkte und Dienstleistungen weiterhin rechtssicher anbieten zu können.

Neu entwickelte oder grundlegend überarbeitete Websites und Apps

Ab Juni 2025 müssen alle neu erstellten oder umfangreich überarbeiteten Websites und Apps von Anfang an die Barrierefreiheitsstandards erfüllen.

Ist meine Website vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Hier können Sie prüfen, ob Ihre Website vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist *. Haben Sie die kurze Prüfung abgeschlossen, können Sie direkt eine Anfrage an uns stellen.

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